Fachleistungen
Manche Lebenssituationen brauchen eine verlässliche und fachliche Begleitung. Mit unseren Fachleistungen unterstützen wir Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Familien individuell in ihrem Alltag.
Mit unseren Fachleistungen begleiten wir Menschen und Familien individuell und verlässlich. Dabei geht es uns nicht darum, Lösungen vorzugeben, sondern gemeinsam Wege zu finden, die zur jeweiligen Lebenssituation passen.
Dabei steht für uns Selbstbestimmung, Teilhabe und persönliche Entwicklung im Vordergrund.
Folgende Fachleistungen sind möglich
Schulbegleitung
Durch eine individuell auf den Bedarf abgestimmte zusätzliche Unterstützung können Kinder und Jugendliche mit Behinderung am Schulunterricht teilnehmen und bestmöglich in den schulischen Alltag integriert werden.
Eine Schulbegleitung muss beim Amt für Familie, Kinder und Jugend beantragt werden.
Die Beratung über die Möglichkeit der Schulbegleitung erfolgt durch das örtliche Schulamt sowie durch das Eingliederungs- oder Jugendamt des zuständigen Landkreises. Die FED gGmbH ist lediglich das ausführende Organ.
(Die rechtlichen Grundlagen für eine Schulbegleitung als Teilbereich der Eingliederungshilfe sind in §§112, 75 SGB IX geregelt. Kinder oder Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII (Jugendhilferecht).)
Ansprechperson: Beate Lieske
Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
Das Begleitete Wohnen in Familien (BWF) ist eine ambulante Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung, die gerne in einer familiären Gemeinschaft leben möchten.
Die Bewohner*innen leben bei einer Gastfamilie und erhalten dort Unterstützung im Alltag durch feste Bezugspersonen. Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein. Auch Angehörige ab dem zweiten Verwandtschaftsgrad sowie bisherige Pflegefamilien kommen infrage.
Der FED begleitet sowohl die Bewohnerinnen als auch die Gastfamilien fachlich und unterstützt bei allen Fragen rund um das Zusammenleben.
Für wen ist das BWF geeignet?
- Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung und Unterstützungsbedarf
- Menschen, die sich eine Alternative zu stationären Wohnformen wünschen
- Familien, Paare oder Einzelpersonen, die einen Menschen mit Behinderung bei sich aufnehmen möchten
- Angehörige ab dem zweiten Verwandtschaftsgrad
- Pflegefamilien, deren Pflegekind mit Behinderung volljährig wird
Unsere Begleitung
Wir unterstützen unter anderem durch:
- regelmäßige Hausbesuche und Beratung
- Begleitung bei Konflikten und Krisen
- Hilfe bei Anträgen und Behördengängen
- Zusammenarbeit mit Behörden, Diensten und gesetzlichen Vertretungen
- Unterstützung bei Arztbesuchen und lebenspraktischen Fragen
- Begleitung bei Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe
Vergütung und Urlaub
Gastfamilien erhalten eine monatliche Betreuungspauschale sowie Leistungen für Unterkunft und Verpflegung. Bei regelmäßiger Betreuung oder Beschäftigung außerhalb der Familie kann sich die Betreuungspauschale reduzieren.
Gastfamilien haben außerdem Anspruch auf 28 Urlaubstage pro Jahr. Der FED unterstützt bei Bedarf dabei, für diese Zeit eine passende alternative Betreuung zu organisieren.
Ansprechperson: Melanie Keller
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes, familienunterstützendes Angebot, das im Kinder- und Jugendhilferecht unter den §§ 27, 31, SGB VIII verankert ist.
Unser Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich im Speziellen an Familien bei denen
- die Kinder aufgrund von Erziehungsdefiziten mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren.
- sich die Familie aufgrund oben beschriebener Faktoren akut in einer Krise befindet oder von einer solchen bedroht ist und somit den zu erwartenden Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden kann.
- die Kinder aufgrund von Behinderung oder drohender Behinderung in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. ( z.B. Autismus- Spektrum).
- ein Unterstützungsbedarf bei der Erziehung der Kinder und / oder bei der Gestaltung des Alltags vorhanden ist.
Die Hilfe kann / muss beim örtlichen Amt für Familie, Kinder und Jugend beantragt werden.
Ansprechpersonen: Beate Lieske & Bärbel Bastian
Finanzierung
Die Angebote der Fachleistungen können i.d.R. über die Eingliederungs- oder Jugendhilfe beantragt und abgerechnet werden.
