Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes, familienunterstützendes Angebot, das im Kinder- und Jugendhilferecht unter den §§ 27, 31, SGB VIII verankert ist.

Unser Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich im Speziellen an Familien bei denen

  • die Kinder aufgrund von Erziehungsdefiziten mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren.
  • sich die Familie aufgrund oben beschriebener Faktoren akut in einer Krise befindet oder von einer solchen bedroht ist und somit den zu erwartenden Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden kann.
  • die Kinder aufgrund von Behinderung oder drohender Behinderung in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. ( z.B. Autismus- Spektrum).
  • ein Unterstützungsbedarf bei der Erziehung der Kinder und / oder bei der Gestaltung des Alltags vorhanden ist. 

Die Hilfe kann / muss beim örtlichen Amt für Familie, Kinder und Jugend beantragt werden.