Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)

Das Begleitete Wohnen in Familien ist eine ambulante Betreuungs- und Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung (Bewohner*innen), die gerne in familiärer Gemeinschaft (Gastfamilie) leben möchten.

Die Bewohner*innen erfahren individuelle Unterstützung und Begleitung in ihrem Alltag durch kostante Bezugspersonen. Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die gerne einen Menschen mit Behinderung bei sich zu Hause aufnehmen und dessen individuellen Möglichkeiten unterstützen möchten.
Die Gastfamilien sowie die Bewohner*innen werden durch eine Fachkraft des FED begleitet und unterstützt.
Diese Wohnform bietet eine Alternative zu stationären Wohnformen.
Das Leben in einer Familie oder einer ähnlichen Gemeinschaft bedeutet „zuhause zu sein“ und ist gelebte Inklusion.

Für welchen Personenkreis ist das BWF geeignet?

  • Für erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung und Unterstützungsbedarf, die gerne in einer familiären Gemeinschaft leben möchten und sich eine Alternative zu stationären Wohnformen wünschen.
  • Für Personen, die sich vorstellen können, einen Menschen mit Behinderung langfristig in ihren Haushalt aufzunehmen, ihm ein Zuhause zu geben und ihn nach seinen individuellen Bedürfnissen zu unterstützen.
  • Gastfamilien können auch Angehörige ab den 2. Verwandschaftsgrad (z.B. Geschwister) sein.  Dies gilt auch für bereits in dieser Form bestehende Wohnverhältnisse.
  • Für Pflegefamilien, deren Pflegekind mit Behinderung volljährig wird.

Wie sieht unsere Begleitung und Unterstützung aus?

  • sorgfältige Vorbereitung der Umsetzung des BWF
  • regelmäßige Hausbesuche
  • Beratung im Hinblick auf das alltägliche Zusammenleben
  • Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen
  • Beratung bei sozialhilferechtlichen und lebenspraktischen Fragestellungen
  • Unterstützung bei Antragstellungen und Behördengängen
  • Hilfestellung bei der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
  • Kooperation mit Behörden, anderen Fachdiensten und Institutionen (z.B. WfbM) sowie gesetzlicher Vertretung
  • Begleitung zu Facharztbesuchen
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und Einbindung in das Gemeinwesen

Vergütung und Urlaubsanspruch der Gastfamilie

Die Gastfamilie erhält, neben der fachlichen Begleitung, für die Betreuung eine monatliche Pauschale. Bei regelmäßiger Beschäftigung oder Betreuung außerhalb der Familie, z.B. in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Tagesstätte etc., erfolgt eine Kürzung des Betreuungsgeldes um 20 %. Zusätzlich werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung vergütet.
Die Gastfamilie hat einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen jährlich. Die Betreuungspauschale wird auch während dieser Zeit weiter vergütet.
Der FED unterstützt bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit für den Betreuten / die Betreute während dieser Urlaubszeiten. Dies kann in Form einer Reise mit dem FED oder einer Vermittlung in eine Urlaubsgastfamilie realisiert werden.

Kostenträger

Diese Maßnahme wird in der Regel über die Eingliederungshilfe des zuständigen Landkreises finanziert.
Das Einkommen und Vermögen der Gastfamilie bleibt dabei unangetastet.

Sie können sich diese Wohnform für sich vorstellen?
Haben wir Ihr Interesse daran geweckt, eine Gastfamilie zu werden?             
Sie kennen einen Menschen mit Behinderung, für den diese Wohnform geeignet wäre?