Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes, familienunterstützendes Angebot, das im Kinder- und Jugendhilferecht unter den §§ 27, 31, SGB VIII verankert ist.
Unser Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich im Speziellen an Familien bei denen
- die Kinder aufgrund von Erziehungsdefiziten mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren.
- sich die Familie aufgrund oben beschriebener Faktoren akut in einer Krise befindet oder von einer solchen bedroht ist und somit den zu erwartenden Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden kann.
- die Kinder aufgrund von Behinderung oder drohender Behinderung in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. ( z.B. Autismus- Spektrum).
- ein Unterstützungsbedarf bei der Erziehung der Kinder und / oder bei der Gestaltung des Alltags vorhanden ist.
Die Hilfe kann / muss beim örtlichen Amt für Familie, Kinder und Jugend beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Beate Lieske.