Sozialpädagogische Familienhilfe / Qualifizierte Assistenz

Qualifizierte Assistenz

Die qualifizierte Assistenz richtet sich vorrangig an Menschen mit Beeinträchtigung, das heißt an Menschen mit einer Behinderung oder Krankheit. Diese Personen sind aufgrund von Behinderung oder Erkrankung erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt. Unser Angebot richtet sich im Speziellen an Personen, die eine fachliche Anleitung bei der Alltagsbewältigung benötigen, um am gesellschaftlichen, schulischen und beruflichen Leben teilhaben zu können, sowie soziale Beziehungen pflegen zu können.

Die qualifizierte Assistenz ist ein gesetzlich verankertes Angebot der Eingliederungshilfe und wird auf Antrag gewährt. Die Durchführung wird von qualifizierten Fachkräften übernommen.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes, familienunterstützendes Angebot, das im Kinder- und Jugendhilferecht unter den §§ 27, 31, SGB VIII verankert ist.

Unser Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich im speziellen an Familien bei denen

  • die Kinder aufgrund von Erziehungsdefiziten mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren.
  • sich die Familie aufgrund oben beschriebener Faktoren akut in einer Krise befindet oder von einer solchen bedroht ist und somit den zu erwartenden Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden kann.
  • die Kinder aufgrund von Behinderung oder drohender Behinderung, in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt ist. ( z.B. Autismus- Spektrum).
  • ein Unterstützungsbedarf bei der Erziehung der Kinder und / oder bei der Gestaltung des Alltags vorhanden ist. 

Die Hilfe kann / muss beim örtlichen Amt für Familie, Kinder und Jugend beantragt werden.